Stornierungsbedingungen
Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Buchung ist bis einen Tag vor dem vereinbarten Anreisedatum möglich.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise (No-Show) behalten wir uns vor, folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:
- Buchungen ohne Frühstück: 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
- Buchungen mit Frühstück: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Stornierungen oder Nichtanreise die genannten Gebühren in Rechnung stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsleistungen – MAGNET HOTEL
Stand: Oktober 2026
MAGNET HOTEL
Betrieben durch die Stirk GmbH
Haynaer Weg 16 · 04435 Schkeuditz
Telefon +49 3420 56 9999 0 · E-Mail [email protected]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE405493767 · Handelsregister HRB 35677
Geschäftsführer: Karl Maslem
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Nutzung von Hotelzimmern und damit verbundenen Leistungen im MAGNET HOTEL.
- 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern sowie für damit verbundene Leistungen des MAGNET HOTEL, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Vertragspartner des Gastes ist die Stirk GmbH, Haynaer Weg 16, 04435 Schkeuditz, die das MAGNET HOTEL betreibt. Im Text dieser AGB wird sie als „Hotel“ bezeichnet.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Hotel ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individualabreden haben Vorrang.
1.4 Die gebuchten Zimmer dürfen ohne vorherige Zustimmung des Hotels weder weitervermietet noch Dritten dauerhaft oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken überlassen werden. Eine Nutzung für rechtswidrige, gewerbliche oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig.
- 2 Begriffsbestimmungen und Vertragspartner
2.1 „Gast“ ist die Person, die das Zimmer nutzt. „Buchender“ ist die Person, die die Reservierung vornimmt. Buchender und Gast können identisch sein oder auseinanderfallen.
2.2 Nimmt eine dritte Person die Buchung für den Gast vor, hat sie die für die Buchung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen und für die vertraglichen Verpflichtungen des Gastes einzustehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Hinweise auf Textform beziehen sich auf eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder über das im Buchungsprozess eingesetzte elektronische System, soweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- 3 Zustandekommen des Beherbergungsvertrags
3.1 Die Darstellung von Zimmern und Leistungen im Internet, in Prospekten oder sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar. Mit dem Absenden einer Buchung unterbreitet der Gast dem Hotel ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald das Hotel die Buchung in Textform bestätigt oder dem Buchenden beziehungsweise Gast eine eindeutige Reservierungsnummer oder einen eindeutigen Zugangscode übermittelt oder bereitstellt. Maßgeblich ist, was zuerst erfolgt.
3.3 Die Buchungsbestätigung kann die für den Vertrag geltenden Rate-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen ausweisen. Diese konkreten Bedingungen werden Bestandteil des Vertrags, soweit sie wirksam vereinbart und dem Buchenden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.
3.4 Das Hotel kann den Vertragsschluss oder die Durchführung der Buchung von einer vereinbarten Vorauszahlung, einer Sicherheitsleistung oder einer erfolgreichen Zahlungsautorisierung abhängig machen. Bleibt eine erforderliche Zahlung trotz angemessener Fristsetzung aus, gelten die gesetzlichen Rechte des Hotels.
- 4 Leistungen, Zimmerkategorie und Sonderwünsche
4.1 Geschuldet ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Zimmerkategorie für den vereinbarten Zeitraum sowie die ausdrücklich eingeschlossenen Leistungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer, Etage, Aussicht oder konkrete Ausstattung innerhalb der Kategorie besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
4.2 Ein Stellplatz oder Parkplatz ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich bestätigt wurde. Auch eine bestätigte Parkplatznutzung kann von der Verfügbarkeit der konkret ausgewiesenen Stellflächen und den hierfür geltenden Bedingungen abhängen.
4.3 Sonderwünsche, etwa zu Lage, Bettenart, Anreisezeit oder zusätzlicher Ausstattung, berücksichtigt das Hotel nach Möglichkeit. Sie werden nur dann zu einer verbindlichen Leistungspflicht, wenn das Hotel sie ausdrücklich bestätigt.
4.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht in der gebuchten Rate enthalten sind, werden nach der bei Buchung oder Inanspruchnahme ausgewiesenen Preisliste berechnet. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
- 5 Preise und Preisänderungen
5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und obligatorischer Nebenentgelte, sofern die Buchungsinformation nichts anderes ausweist. Kommunale Abgaben, insbesondere eine etwaige Beherbergungs- oder Übernachtungsabgabe, sowie separat bestellte Leistungen können zusätzlich berechnet werden, wenn hierauf hingewiesen wurde oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate, darf das Hotel den vereinbarten Preis bis spätestens 20 Tage vor Anreise angemessen an veränderte Kosten anpassen. Die Anpassung darf höchstens 15 Prozent des ursprünglich vereinbarten Preises betragen und muss dem Gast in Textform mitgeteilt werden.
5.3 Erhöht sich der Preis nach Ziffer 5.2 um mehr als 5 Prozent, kann der Gast binnen fünf Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Hotel in Textform zu erklären. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden nach dem Rücktritt erstattet, soweit keine gesetzlichen Gegenansprüche bestehen.
5.4 Preisänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Änderungen, insbesondere bei Steuern oder kommunalen Abgaben, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Dem Gast werden solche Änderungen transparent mitgeteilt.
- 6 Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistung
6.1 Die Zahlung ist abhängig von der gebuchten Rate bei der Buchung, vor der Anreise, bei der Ankunft oder spätestens bei der Abreise fällig. Der jeweils maßgebliche Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder dem Buchungsprozess.
6.2 Das Hotel akzeptiert, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, Bargeld in Euro, Überweisung, Debit- und Kreditkarten sowie die im Buchungsprozess ausgewiesenen weiteren Zahlungsarten. Kartenzahlungen können vorab autorisiert oder vorübergehend reserviert werden; eine endgültige Belastung erfolgt nur im Rahmen der vereinbarten Forderungen.
6.3 Das Hotel darf eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn dies bei der Buchung angekündigt oder nach den Umständen des Aufenthalts sachlich gerechtfertigt ist. Die Höhe und der Fälligkeitszeitpunkt werden dem Gast vorab mitgeteilt. Die Sicherheitsleistung wird nach ordnungsgemäßer Abrechnung und vorbehaltlich berechtigter Gegenforderungen zurückerstattet oder verrechnet.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Hotel kann gesetzlich zulässige Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung verlangen. Der Gast bleibt berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine Pauschale vereinbart wurde.
- 7 Rücktritt, Umbuchung, Stornierung und Nichtanreise
7.1 Für die Buchung gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Rate- und Stornierungsbedingungen. Umbuchungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels möglich und können von Verfügbarkeit, einer Preisanpassung sowie den Bedingungen der ursprünglich gebuchten Rate abhängen.
7.2 Eine flexible Rate kann bis 18:00 Uhr Ortszeit am vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniert werden, sofern der Gast noch nicht eingecheckt hat und ihm noch keine Zugangsdaten für das Zimmer übermittelt wurden. Die Stornierung muss dem Hotel bis zu diesem Zeitpunkt in Textform zugehen oder über den hierfür vorgesehenen Buchungsweg erklärt werden.
7.3 Nicht erstattbare, vorausbezahlte oder sonst ausdrücklich als nicht kostenfrei stornierbar bezeichnete Raten können grundsätzlich nicht kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere bei Unmöglichkeit oder Pflichtverletzungen des Hotels, bleiben unberührt.
7.4 Für Sonder-, Aktions- und sonstige besondere Raten gelten die bei der Buchung angezeigten und in der Bestätigung ausdrücklich bezeichneten Bedingungen. Fehlt eine wirksame besondere Regelung, gelten die allgemeinen Bedingungen dieser AGB.
7.5 Bei einer verspäteten Stornierung oder Nichtanreise kann das Hotel eine angemessene Entschädigung für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen verlangen. Bei ihrer Berechnung werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung berücksichtigt. Eine pauschale Berechnung erfolgt nur, wenn sie wirksam vereinbart ist und dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; das Hotel darf einen höheren konkreten Schaden nachweisen.
7.6 Bei einer Nichtanreise darf das Hotel die Reservierung nach angemessener Rücksichtnahme auf die gebuchte Aufenthaltsdauer beenden, sofern der Gast keine abweichende Vereinbarung getroffen hat. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht geschuldet; eine berechtigte Entschädigung nach Ziffer 7.5 bleibt unberührt.
- 8 Besondere Buchungen (Gruppen, Veranstaltungen und Pakete)
8.1 Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn für einen zusammenhängenden oder inhaltlich zusammengehörenden Zeitraum mindestens fünf Zimmer oder mindestens zehn gemeinsam reisende Personen gebucht werden, sofern die Buchung als zusammengehörig erkennbar ist.
8.2 Besondere Stornierungs-, Anzahlungs-, Zahlungs- oder Änderungsfristen sowie besondere Entgelte für Gruppen gelten nur, wenn sie im Angebot oder in der Buchungsbestätigung konkret bezeichnet und dem Buchenden zugänglich gemacht wurden. Allgemeine Hinweise auf mögliche Gruppenbedingungen ersetzen keine konkrete Vereinbarung.
8.3 Für Veranstaltungen, Tagungen, Feiern und gebündelte Leistungspakete können individuelle Sonderbedingungen vereinbart werden. Diese müssen mindestens die wesentlichen Leistungen, den Preis, den Zeitraum sowie Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen in Textform festhalten.
8.4 Das Hotel kann bei Gruppen und Veranstaltungen angemessene Angaben zur Teilnehmerzahl, Zimmerbelegung und Ablaufplanung verlangen. Änderungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen aber keinen Anspruch auf unveränderte Preise oder Verfügbarkeiten, wenn dadurch der vereinbarte Leistungsumfang wesentlich verändert wird.
- 9 An- und Abreise
9.1 Der Check-in ist grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich. Das Zimmer ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen und die Zugangsmöglichkeit zurückzugeben, sofern keine andere Zeit vereinbart wurde.
9.2 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise kann nach Verfügbarkeit und gegebenenfalls gegen ein angemessenes Entgelt ermöglicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung.
9.3 Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Ihre Höhe richtet sich nach Dauer und Umfang der weiteren Nutzung sowie dem tatsächlichen Ausfall; eine unangemessene automatische Pauschale wird nicht geschuldet. Der Gast darf einen geringeren Schaden nachweisen.
9.4 Das Hotel kann bei Anreise einen gültigen Identitätsnachweis verlangen. Zugangsdaten, Schlüssel und sonstige Zutrittsmittel dürfen nur von den hierfür registrierten Personen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
- 10 Nutzung des Hotels und Pflichten des Gastes
10.1 Der Gast hat Zimmer, Einrichtungen und überlassene Gegenstände pfleglich zu behandeln, die Hausordnung zu beachten und auf andere Gäste sowie Mitarbeitende Rücksicht zu nehmen. Ruhezeiten und behördliche Vorgaben sind einzuhalten.
10.2 In Zimmern und sämtlichen Innenräumen des Hotels besteht ein Rauchverbot. Es umfasst auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Geräte. Das Rauchen ist nur an den dafür ausdrücklich ausgewiesenen Stellen erlaubt.
10.3 Elektrofahrzeuge, E-Bikes, Akkus und vergleichbare Energiespeicher dürfen nicht über Steckdosen in den Zimmern oder sonstigen hierfür nicht vorgesehenen Hotelbereichen geladen werden. Vorhandene Ladeeinrichtungen dürfen nur nach den dafür geltenden Nutzungsbedingungen verwendet werden.
10.4 Die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene maximale Belegungszahl darf nicht überschritten werden. Eine Überlassung an nicht angemeldete Dritte, eine gewerbliche Nutzung mit Kundenverkehr sowie eine Nutzung zu rechtswidrigen oder die Sicherheit gefährdenden Zwecken sind unzulässig.
10.5 Verursacht der Gast schuldhaft eine Beschädigung, außergewöhnliche Verschmutzung oder notwendige Sonderreinigung, kann das Hotel Ersatz des nachgewiesenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Eine Reinigungskostenpauschale wird nur verlangt, wenn sie wirksam vereinbart und angemessen ist; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
10.6 Festgestellte Mängel, Schäden oder Störungen hat der Gast dem Hotel unverzüglich mitzuteilen und, soweit zumutbar, an der Aufklärung und Abhilfe mitzuwirken. Weitergehende gesetzliche Pflichten des Gastes bleiben unberührt.
- 11 Minderjährige
11.1 Kinder unter 14 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person beherbergt werden, sofern das Hotel nicht ausdrücklich eine andere Regelung bestätigt.
11.2 Minderjährige ab 14 Jahren dürfen ohne Begleitung nur beherbergt werden, wenn die vorherige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter in der vom Hotel verlangten Form vorliegt und die erforderlichen Nachweise, insbesondere zur Identität und Erreichbarkeit, vollständig eingereicht wurden.
11.3 Gesetzliche Vertreter und sonstige aufsichtspflichtige Personen haben für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie für die ordnungsgemäße Nutzung des Zimmers und der Einrichtungen durch Minderjährige im gesetzlichen Umfang einzustehen.
- 12 Haustiere und Assistenztiere
12.1 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden. Die Zustimmung kann auf bestimmte Zimmer, Tierarten oder Größen beschränkt und von einer angemessenen Zusatzvergütung abhängig gemacht werden.
12.2 Assistenz- und Begleittiere werden nach den gesetzlichen Vorgaben zugelassen, soweit keine zwingenden Gründe des Gesundheits-, Sicherheits- oder Betriebsablaufs entgegenstehen. Das Hotel wird erforderliche Nachweise nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen.
12.3 Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in Bereichen zurückgelassen werden, in denen dies nach der Hausordnung oder aus Sicherheitsgründen nicht zulässig ist. Für Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
- 13 Beendigung durch das Hotel
13.1 Das Hotel darf vom Vertrag zurücktreten oder ihn nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die Fortsetzung des Vertrags für das Hotel oder andere Gäste nicht zumutbar ist.
13.2 Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine erforderliche Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Fälligkeit nicht erbracht wird, wesentliche Angaben des Buchenden oder Gastes unrichtig sind, ein erforderlicher Identitätsnachweis fehlt, höhere Gewalt oder eine sonstige Unmöglichkeit die Leistung verhindert, eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder des Betriebsablaufs droht oder das Zimmer unzulässig genutzt wird.
13.3 Soweit eine Pflichtverletzung des Gastes heilbar ist, soll das Hotel vor einer Beendigung grundsätzlich eine angemessene Abhilfe- oder Zahlungsfrist setzen, es sei denn, eine sofortige Beendigung ist wegen der Umstände erforderlich. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
13.4 Wird der Vertrag aus einem vom Hotel nicht zu vertretenden sachlichen Grund beendet, sind nicht erbrachte Leistungen nicht zu vergüten; bereits geleistete Vorauszahlungen werden insoweit erstattet, als ihnen keine berechtigten Gegenansprüche gegenüberstehen. Eine Entschädigung des Gastes besteht nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
13.5 Beruht die Beendigung auf einer vom Hotel zu vertretenden Pflichtverletzung, erhält der Gast für nicht erbrachte Leistungen eine Erstattung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15 und den gesetzlichen Vorschriften.
- 14 Mängelanzeige und Abhilfe
14.1 Der Gast soll erkennbare Mängel oder Abweichungen von der gebuchten Leistung unverzüglich nach ihrer Feststellung an der Rezeption oder über einen vom Hotel mitgeteilten Kontaktweg anzeigen. Eine möglichst konkrete Beschreibung erleichtert die Abhilfe.
14.2 Das Hotel wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Zeit prüfen und, soweit möglich und zumutbar, beseitigen oder eine gleichwertige Lösung anbieten. Die gesetzlichen Rechte des Gastes auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt.
14.3 Unterlässt der Gast die zumutbare Mängelanzeige, kann dies seine gesetzlichen Ansprüche beeinflussen, wenn das Hotel den Mangel ohne Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig hätte erkennen und beheben können. Dies gilt nicht, soweit eine Anzeige unzumutbar war oder der Mangel dem Hotel bereits bekannt war.
14.4 Für die Bearbeitung von Beschwerden darf das Hotel die zur Prüfung erforderlichen Angaben und Nachweise erheben. Personenbezogene Daten werden dabei nach § 17 verarbeitet.
- 15 Haftung des Hotels
15.1 Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung des Hotels für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 701 ff. BGB, bleibt unberührt.
15.4 Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts, insbesondere die §§ 701 ff. BGB. Eine weitergehende Haftung besteht nur, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.
15.5 Für Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe des jeweiligen Verschuldens. Die Bereitstellung eines Parkplatzes stellt ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Bewachungs- oder Verwahrvertrag dar.
15.6 Weckaufträge und die Entgegennahme oder Weitergabe von Sendungen werden mit der im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu erwartenden Sorgfalt behandelt. Eine weitergehende Haftung besteht nur im gesetzlichen Umfang.
15.7 Der Gast hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Gesetzliche Mitverschuldensregeln bleiben unberührt.
- 16 Eingebrachte Sachen, Fahrzeuge, Sendungen und Einrichtungen
16.1 Eingebrachte Sachen sind dem Hotel auf Verlangen anzuzeigen, wenn dies zur sicheren Aufbewahrung oder zur Beurteilung besonderer Risiken erforderlich ist. Für Wertsachen soll der Gast die hierfür vorgesehenen Aufbewahrungsmöglichkeiten nutzen und die gesetzlichen Anzeige- und Sorgfaltspflichten beachten.
16.2 Schließfächer oder Zimmersafes können, sofern vorhanden, nach den jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen genutzt werden. Ihre Nutzung begründet keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Haftung des Hotels.
16.3 Fahrzeuge dürfen nur auf ausdrücklich freigegebenen Flächen und auf eigenes Risiko abgestellt werden. Markierungen, Anweisungen des Personals und die jeweilige Parkplatzordnung sind zu beachten. Für Schäden gilt § 15.5.
16.4 Sendungen, Pakete und Nachrichten für Gäste nimmt das Hotel nur nach Möglichkeit und ohne Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung entgegen. Der Gast soll Sendungen mit seinem Namen, dem Anreisezeitraum und den erforderlichen Kontaktdaten kennzeichnen. Für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung gilt § 15.6.
16.5 Einrichtungen, Geräte, Schlüssel, Karten und sonstige überlassene Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet und nicht ohne Zustimmung aus dem Hotel entfernt werden. Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich zu melden; Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 17 Datenschutz
17.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
17.2 Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des MAGNET HOTEL. Sie wird im Buchungsprozess, an der Rezeption oder auf der Hotelwebseite bereitgestellt.
17.3 Der Gast kann seine gesetzlichen Datenschutzrechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen. Gesetzliche Beschwerderechte bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde bleiben unberührt.
17.4 Der Buchende hat dafür Sorge zu tragen, dass er personenbezogene Daten anderer Reisender nur übermittelt, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die betroffenen Personen angemessen informiert wurden.
- 18 Aufrechnung und Zurückbehaltung
18.1 Der Gast kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Aufrechnungsrechte des Gastes bleiben unberührt, soweit zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Gast nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei berechtigten Mängeln.
- 19 Schlussbestimmungen und Verbraucherschlichtung
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), soweit diese Rechtswahl zulässig ist. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
19.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft beziehungsweise des Hotels, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individualabreden und ausdrücklich bestätigte Sonderbedingungen gehen diesen AGB vor.
19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine ergänzende Vertragsauslegung findet nur statt, soweit dies zur Schließung einer unbeabsichtigten Regelungslücke erforderlich und rechtlich zulässig ist.
19.5 Das Hotel ist nicht verpflichtet und, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht bereit, an einem Verfahren zur Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Die Möglichkeit, sich mit Beschwerden zunächst direkt an das Hotel zu wenden, bleibt bestehen.
